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Die Reihenfolge
Der Dachdecker sagt Dienstag zu. Das Gerüst kommt am Donnerstag. Beide haben Ihnen einen Termin genannt, beide haben recht, und dazwischen fehlt jemand, der festlegt, wer wann darf.
Generalübernehmer für energetische Sanierung
Sie beauftragen EH Westfalen. Wir planen die Sanierung, holen die Betriebe, führen die Baustelle und legen am Ende die Nachweise vor, die Ihre Förderung braucht. Sie haben eine Ansprechperson, kein Projektmanagement.
Sie schließen den Vertrag mit uns. Was danach zwischen den Gewerken passiert, ist unsere Aufgabe.
Sie wissen, woran Sie sind, bevor das erste Gerüst steht.
Vom Einfamilienhaus über den Mietbestand bis zur Halle mit Bürotrakt.
Der Normalfall
Wie man ein Dach dämmt, ist bekannt. Schwierig wird es zwischen den Gewerken, in den Terminketten und in den Fristen der Förderprogramme.
01
Der Dachdecker sagt Dienstag zu. Das Gerüst kommt am Donnerstag. Beide haben Ihnen einen Termin genannt, beide haben recht, und dazwischen fehlt jemand, der festlegt, wer wann darf.
02
Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor der erste Auftrag vergeben wird. Wer das in der falschen Reihenfolge macht, verliert den Anspruch. Nachträglich heilen lässt sich das nicht.
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Der Fensterbauer misst nach Rohbaumaß, der Fassadenbauer rechnet mit Dämmstärke, der Rollladen passt am Ende nicht. Der Fehler liegt in keinem der beiden Gewerke. Er liegt dazwischen.
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Geht etwas schief, verweist einer auf den anderen. Sie stehen in der Mitte und sollen entscheiden, wer recht hat. Ohne die Unterlagen, die man dafür bräuchte.
Das Prinzip
Üblich ist, dass Sie mit jedem Gewerk einen eigenen Vertrag schließen. Bei uns gibt es einen Vertrag, und der ist mit uns.
Fahren Sie mit der Maus über ein Gewerk, dann sehen Sie die zugehörige Vertragslinie.
Sie schließen einen Werkvertrag mit der EH Westfalen GmbH. Die Verträge mit Dachdecker, Fensterbauer und Heizungsbauer schließen wir.
Umfang und Kosten stehen in einem Dokument, nicht in acht Einzelangeboten, die sich an den Schnittstellen widersprechen.
Bei Mängeln, Verzug oder Nachträgen ist die Frage nach der Zuständigkeit schon beantwortet, bevor sie gestellt wird.
Leistungen
Gegliedert danach, wer Sie sind. Die Bausteine lassen sich kombinieren, den Zuschnitt legen wir im Erstgespräch fest.
Sie wollen sanieren, aber nicht zum Bauleiter in eigener Sache werden.
Sie haben Bestand und wollen damit möglichst wenig zu tun haben.
Sie planen gern und wollen die Ausführungskoordination abgeben.
Sie bauen neu und wollen die Förderstufe wirklich erreichen, nicht nur anstreben.
Ablauf
Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Ein Förderantrag nach der Beauftragung ist wertlos, und ein Angebot ohne Ortstermin ist geraten.
Telefon oder Videocall. Wir klären, um welches Gebäude es geht, was Sie erreichen wollen und ob wir die Richtigen dafür sind. Kostenlos, und wenn es nicht passt, sagen wir das.
Wir sehen uns das Gebäude an, erfassen Hülle und Anlagentechnik und sammeln die vorhandenen Unterlagen ein. Was fehlt, beschaffen wir. Aus Erfahrung fehlt fast immer etwas.
Sie bekommen ein Sanierungskonzept mit Varianten, die dazu passenden Förderwege und ein Angebot mit verbindlicher Kostenaussage. Erst danach entscheiden Sie, ob gebaut wird.
Wir vergeben die Gewerke, legen die Reihenfolge fest, sind auf der Baustelle und melden uns in festen Abständen bei Ihnen. Auch dann, wenn es nichts Neues gibt.
Abnahme mit Protokoll, Mängelverfolgung bis zur Erledigung, Bestätigung nach Durchführung, Verwendungsnachweis, vollständige Projektdokumentation. Für uns ist das Projekt erst zu Ende, wenn die Förderung ausgezahlt ist.
Für Vermieter
Wer vermieteten Wohnraum modernisiert, muss ankündigen, abgrenzen, berechnen und belegen. Wir bereiten das so vor, dass Ihre Hausverwaltung oder Ihr Anwalt nur noch prüfen und versenden muss.
§ 555c BGB
Drei Monate vor Beginn, in Textform, mit Art, Umfang, voraussichtlicher Dauer und der zu erwartenden Mieterhöhung. Wir liefern diese Angaben aus der Bauplanung, damit die Ankündigung inhaltlich trägt und die Frist nicht neu läuft.
§ 559 BGB
Aufstellung der umlagefähigen Modernisierungskosten je Wohneinheit, mit Verteilungsschlüssel und einer Herleitung, die sich Position für Position bis in die Schlussrechnungen zurückverfolgen lässt.
§ 559a BGB
Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen mindern die umlagefähigen Kosten. Wir weisen aus, welche Mittel auf welche Maßnahme entfallen, damit der Abzug nicht pauschal geschätzt werden muss.
Steuerliche Zuordnung
Getrennte Kostenaufstellung, damit Ihr Steuerberater ohne Rückfragen erkennt, was sofort abziehbar ist und was auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten geht.
Wir erstellen die technischen und kaufmännischen Grundlagen und stellen sie prüffähig zusammen. Die rechtliche Prüfung und der Versand der Erklärungen bleiben bei Ihnen, Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Rechtsanwalt. Eine Rechtsberatung ist mit unserer Leistung nicht verbunden.
Beispiele
Drei typische Ausgangslagen, durchgerechnet als Szenario. Es sind ausdrücklich keine ausgeführten Projekte, und die Beträge sind Größenordnungen, keine Angebote.
Vorher
Nachher
Beispielhafte Visualisierung desselben Gebäudes vor und nach einer energetischen Sanierung. Kein ausgeführtes Projekt. Ziehen Sie den Regler, um zu vergleichen.
Beispielszenario
Beispielszenario
Beispielszenario
Alle drei Beispiele sind Szenarien zur Veranschaulichung und keine ausgeführten Projekte. Die Kosten hängen vom Gebäude, seinem Zustand, der gewünschten Ausführungsqualität und vom Marktumfeld ab. Eine belastbare Aussage bekommen Sie nach dem Ortstermin, nicht vorher.
Warum EH Westfalen
Ihr Vertrag ist mit uns. Die Verträge mit den ausführenden Betrieben sind unsere Sache und nicht Ihr Risiko.
Sie bekommen eine verbindliche Kostenaussage, bevor das Gerüst steht. Nachträge sind begründungspflichtig, nicht selbstverständlich.
Die energetische Fachplanung machen wir nicht nebenbei. Wir kaufen sie bei einem darauf spezialisierten Ingenieurbüro ein.
Der Förderweg wird geplant, bevor der erste Auftrag rausgeht. Nicht hinterher, wenn der Anspruch bereits verfallen ist.
Dieselbe Person vom Erstgespräch bis zur Schlussrechnung. Sie müssen Ihr Gebäude nicht dreimal erklären.
Vollständige Unterlagen für die Förderstelle, für den Steuerberater und, wenn es sein muss, für eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Fragen und Antworten
Die Koordination kostet Geld, das ist so. Sie sparen aber an anderer Stelle: durch die richtige Reihenfolge, durch Vergabe im Paket statt in Einzelaufträgen, durch Fördermittel, die nicht verfallen, und durch Nachträge, die gar nicht erst entstehen.
Ob es unter dem Strich teurer oder günstiger wird, hängt vom Projekt ab. Bei einer einzelnen Maßnahme sind Sie mit einem Handwerksbetrieb direkt oft besser bedient. Ab einer Komplettsanierung dreht sich das Verhältnis, und zwar deutlich.
Wir. Sie haben einen Werkvertrag mit der EH Westfalen GmbH, nicht mit dem ausführenden Betrieb. Mängelansprüche richten Sie an uns, und wir setzen sie gegenüber dem Betrieb durch.
Ob am Ende der Dachdecker oder der Zimmerer verantwortlich war, ist eine Frage zwischen uns und den Beteiligten. Sie müssen sie nicht beantworten.
Ja, das kommt oft vor. Es gibt zwei Wege. Entweder wir binden ihn als Nachunternehmer ein, wenn er zu den Bedingungen mitarbeitet. Oder Sie beauftragen ihn direkt, dann nehmen wir dieses Gewerk aus unserem Umfang heraus.
Im zweiten Fall endet unsere Verantwortung an dieser Schnittstelle. Das ist kein Kleingedrucktes, das schreiben wir ausdrücklich in den Vertrag, damit später niemand überrascht ist.
Wir prüfen im Konzept, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen, und stellen die Anträge, bevor Aufträge vergeben werden. Diese Reihenfolge entscheidet darüber, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
Nach der Umsetzung erstellen wir die Nachweise, die für die Auszahlung gebraucht werden. Welche Programme und welche Sätze konkret greifen, hängt vom Gebäude und vom Zeitpunkt ab und gehört ins Konzept, nicht auf eine Website.
Von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung der Förderung sind zwölf bis achtzehn Monate realistisch. Drei bis sechs Monate davon entfallen auf Bestandsaufnahme, Konzept, Antrag und Vergabe.
Die reine Bauzeit ist meist der kürzere Teil. Wer im Herbst anfragt und im Frühjahr bauen will, liegt gut in der Zeit.
Alles, was im Angebot nicht enthalten war, bekommen Sie schriftlich, mit Begründung und Preis, bevor die Leistung ausgeführt wird.
Bei Bestandsgebäuden lässt sich nicht alles vorher sehen. Unter einem alten Estrich kann etwas liegen, das keiner erwartet hat. Was wir zusagen können, ist, dass Sie davon nicht erst auf der Schlussrechnung erfahren.
Als Faustregel: sobald mehr als drei Gewerke beteiligt sind oder eine Förderung im Spiel ist.
Für einen reinen Heizungstausch brauchen Sie uns nicht, da rufen Sie den Heizungsbauer an. Für eine Sanierung aus Hülle, Anlagentechnik und Förderantrag sieht das anders aus.
Nichts. Erstgespräch und erste Einschätzung sind kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns mit Bestandsaufnahme und Konzept beauftragen, und die Höhe kennen Sie vorher.
Schwerpunkt ist Ostwestfalen-Lippe, unser Sitz ist Paderborn. Im Umkreis von etwa 100 Kilometern arbeiten wir regelmäßig, also unter anderem in Bielefeld, Gütersloh, Detmold, Höxter, Lippstadt und Kassel.
Bei größeren Vorhaben gehen wir auch darüber hinaus. Das klären wir im Erstgespräch, bevor jemand unnötig Zeit investiert.
In den meisten Fällen nicht. Fassade, Dach, Fenster und Heizung lassen sich im bewohnten Zustand machen, wenn die Reihenfolge stimmt und die Ausfallzeiten geplant sind. Der Heizungstausch im Juli ist deutlich entspannter als im Januar.
Bei einer Kernsanierung mit Grundrissänderung sieht das anders aus. Womit Sie rechnen müssen, steht im Konzept, nicht erst im Bautagebuch.
Kurzer Selbsttest
Vier Fragen, keine Anmeldung, kein Ergebnis per Mail. Manchmal lautet die Antwort nein, dann sagen wir das auch.
Kontakt
Das Erstgespräch dauert eine halbe Stunde und kostet nichts. Danach wissen Sie, ob sich das Weitermachen lohnt.